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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

 

Diese Vereinbarung gilt für alle Patienten und Kunden der Praxis Physalus, unabhängig davon, ob es sich dabei um gesetzlich Versicherte, privat Versicherte oder um Selbstzahler handelt. Grundsätzlich ist jedoch zum einen zwischen der Behandlung von Kunden (Selbstzahler- leistung) und zum anderen der Behandlung von Patienten auf Grundlage eines Rezeptes zu unterscheiden. Der Selbstzahler erhält eine reine Präventionsleistung, bei der der Praxismitarbeiter nicht auf Anordnung eines Arztes tätig wird. Mit dem Erhalt eines Rezeptes erhalten wir eine Anweisung zur Heilbehandlung und rechnen dementsprechend bei Privatpatienten in Anlehnung an unsere Privatpreise sowie bei gesetzlich Versicherten mit den ausgehandelten Preisen der gesetzlichen Krankenkassen über unsere Abrechnungsstellen ab. Bei Inanspruchnahme einer Heilbehandlung über den Zugang des sektoralen Heilpraktikers innerhalb der Praxis Physalus gelten diese Bestimmungen ebenso sowie zusätzlich die gesonderten Vertragsvereinbarungen im gesonderten Behandlungsvertrag.

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§1 Behandlungsvertrag

Sobald ein Kunde/Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis Physalus und dem betreffenden Kunden/Patienten zu Stande. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Kunde/Patient unterbreitet der Praxis Physalus ein Angebot zum Vertragsschluss durch die Bitte nach einer Terminvereinbarung, das durch die Benennung eines konkreten Termins seitens der Praxis angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis Physalus verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis Physalus den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

 

§2  Haftung, Haftungsoberbegrenzung

1. Soweit die Patienten Abreden bzgl. etwaiger Behandlungen mit freien Mitarbeitern der Praxis treffen, verpflichtet dies weder die Praxis Physalus noch den Praxisinhaber persönlich die Leistungen anstelle des freien Mitarbeiters zu erfüllen, sofern dieser seiner Verpflichtung aus irgendeinem Grund nicht nachkommt. Ist zwischen dem Patienten und einem freien Mitarbeiter der Praxis Physalus eine Behandlungs-Vereinbarung getroffen, so haftet weder die Praxis noch deren Inhaber für vorsätzlich oder fahrlässig durch den freien Mitarbeiter herbeigeführte Körper- oder Vermögensschäden des Patienten.         

2. Weiterhin schließen wir eine etwaige Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung dieser AGB oder durch Fehlverhalten, insbesondere Fahrlässigkeit des Patienten, entstehen.

3. Aussagen, die von dem Inhaber oder Mitarbeitern der Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.

 

§ 3 Terminvereinbarungen

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Fax, Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe. Erhaltene Termine sind vor der Behandlung sofort als Empfangsbestätigung von dem/der Patienten/-in/Kunden/-in zu unterzeichnen.

 

§ 4 Ausfallentschädigung

Nimmt der Patient - gleich aus welchem Grunde - den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so besteht jedoch weiterhin ein Vergütungsanspruch der Praxis Physalus nach § 615 S.1 BGB. Die Praxis Physalus wird - bezogen auf den versäumten Behandlungstermin - von ihrer Pflicht zur Behandlung befreit. Die Praxis Physalus ist gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdende Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird. Der Vergütungsanspruch wird hingegen immer dann geltend gemacht, wenn der Patient ohne jede Rücksprache zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis Physalus hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Std. vorher, so sind wir bemüht, den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt, kann auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden. Der Vergütungsanspruch der Praxis Physalus wird auf die Höhe der Vergütung der ausgefallenden Leistung festgesetzt. Der Leistungserbringer (Praxis Physalus) verpflichtet sich, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Der Kunde/Patient hat in Bezug auf einen Ausfall durch eine Terminabsage von Seiten der Praxis Physalus keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

§5 Preise

Bei Privat- sowie Beihilfe-Versicherten sind die zu zahlenden Preise  vor Beginn der Therapie in der Praxis zu erfragen. Die Praxis Physalus richtet sich bei der Festlegung der Preise nach der GebüTh. Preise werden in den Richtgrößen des 1,1 bis 2,3 fachen Regelsatzes berechnet. Die Preise gelten dabei sowohl für privat Versicherte als auch für Beihilfeberechtigte in gleicher Höhe. Informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Höhe der Kostenübernahme. Eine Differenz in der Kostenerstattung ist vom Versicherten selber zu tragen. Bei Behandlungsbeginn gelten alle Preise als akzeptiert. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, unabhängig davon, ob bis dahin eine Kostenerstattung über die Erstattungsstellen stattgefunden hat.

Die Preise für Wellnessbehandlungen sowie für den Bereich der sektoralen Heilpraktikerleistung sind vor Beginn der Behandlung zu erfragen und gelten bei Behandlungsbeginn als akzeptiert. Eine Preisliste liegt  offen in der Praxis Physalus aus und ist ebenso im Internet auf www.physalus.de zu finden. Eine schriftliche Zustimmung zur Höhe der Preise ist nicht notwendig. Eine Nachverhandlung der Preise bei eventuellen Differenzen in der Kostenerstattung ist nicht möglich.

 

§6 Verspätungen

Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden entsprechend der Vergütung der ausgefallenden Leistung in Rechnung gestellt.

 

 

 

§7 Rücktrittsrecht  Kunde / Patient

Sollte der Kunde/Patient mit den Leistungen der Praxis Physalus während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten und ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Berücksichtigung der Punkte 3 und 4 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls ihre Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Praxis Physalus zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin bei der Praxis Physalus vorliegen. Kassenpatienten können ebenso ein eingereichtes Rezept abbrechen und eine Weiterbehandlung ablehnen. Das Rezept verbleibt dabei bei der Praxis Physalus und wird mit der Anzahl der bereits erbrachten Leistungen abgerechnet.

 

§8 Rücktrittsrecht Praxis

Die Praxis Physalus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde/Patient sich nicht entsprechend der vorliegenden AGBs verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden/Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

§9 Sonstige Kosten

Es können Kosten für Kleingeräte oder Trainingsmaterial, für Zusatzleistungen wie etwa Kinesio-Taping oder gewünschte zusätzliche Wärmeanwendungen sowie für Beratung in der Praxis Physalus anfallen. Diese Beträge sind sofort  bar oder per  EC-Karte gegen Rechnung fällig.

 

§10 Fälligkeit der Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Bei gesetzlich Versicherten sind wir verpflichtet, im Namen der Krankenkasse eine Selbstbeteiligung / Zuzahlung einzufordern. Diese besteht aus der Verordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro und einer prozentualen Zuzahlung. Entrichten Sie den Gesamtbetrag bitte an einem der ersten beiden Behandlungstage. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor. Wird die Zuzahlung auch beim zweiten Termin nicht in voller Höhe beglichen, erfolgt eine außerordentliche schriftliche Aufforderung. Wenn die Zuzahlung bis zum Ende der Therapie nicht entrichtet wurde, so wird sie von der Ihrer Krankenkasse zu Ihren Lasten zwangsweise von Ihrem Konto eingezogen. Die Behandlungskosten für privat Versicherte mit Rezept sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Es sind keine Teilzahlungen vorzunehmen, sondern der gesamte Betrag ist in voller Höhe  per Überweisung/ Einzahlung oder in der Praxis bar oder per EC-Lastschriftverfahren zu begleichen. Selbstzahlerleistungen sind sofort in voller Höhe und ohne Abzug fällig. Leistungen über den Zugang des sektoralen Heilpraktikers sind nach Ausstellung eines Rezeptes und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Einmalige Behandlungen oder Beratungen sind sofort in voller Höhe und ohne Abzug fällig. Für weitere Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils 5 Euro  privat zu entrichten (keine Erstattung der PKV möglich). Wellness- oder Präventions-Leistungen sind sofort nach der Behandlung fällig. Beim Kauf von Mehrfach-Karten (5er, 10er), wird das Honorar im Voraus kassiert und als Gegenwert eine entsprechende Karte herausgegeben. Diese muss zum Behandlungsbeginn zur entsprechenden Bezahlung (Entwertung) vorgelegt werden. Liegt die Karte nicht vor, wird der Betrag zunächst in bar fällig (ohne Kartenrabatt) und kann gegen Quittungsvorlage wieder angerechnet werden. Aus dem Verlust der Karte entsteht kein Anspruch auf Erstattung. Der Wert von Gutscheinen und Mehrfachkarten ist nicht in Bargeld einlösbar.

 

§11 Datenübermittlung und Schweigepflicht

Erfolgt im Falle einer Behandlung nach Verordnung (Rezept) eine Abrechnung über eine externe Abrechnungsstelle, so wird der  Patient hiermit in Kenntnis gesetzt, dass eine Abrechnung über ein Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum für Heilberufe geschieht. Mit der Anerkennung der AGBs  wird die Zustimmung zur Datenübermittlung, Forderungsabtretung und Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht abgegeben, soweit dies für eine Geltendmachung der Forderung erforderlich erscheint. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Praxis Physalus ist Recklinghausen. Fordert ein Arzt auf Grundlage eines von ihm ausgestellten Rezeptes einen Befund zum Stand der Therapie an oder sind Rücksprachen mit dem Arzt zur gesundheitlichen Situation notwendig, so entbindet der Kunde/Patient mit der Anerkennung der AGBs die Praxis Physalus und ihre Mitarbeiter gegenüber dem Arzt bis auf Wiederruf von der Schweigepflicht. Bei einer etwaigen Notfallsituation innerhalb der Praxis Physalus dürfen der Inhaber und das Praxispersonal den Rettungskräften Auskunft über die gesundheitliche Situation des Kunden/Patienten erteilen.

 

§12 Datenschutz

Bei der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes.

Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Therapieabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weitergegeben. Ferner werden Adressdaten für eigene Verwaltungsorganisation, Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Zur Dokumentation und Befundung werden personenbezogene Daten in Form von Schrift und Bild angefertigt. Fotos dienen der Dokumentation von Ausgangssituationen und zum Vorher/Nachher Vergleich. Diese Daten werden in einer Karteikarte oder auch über eine App erfasst. Die App ist auf dem Smartphone der Mitarbeiter installiert. Jegliche anfallenden Daten werden dabei nicht auf dem Smartphone gespeichert, sondern über einen Clouddienst gesichert. Dieser erfüllt alle vorgeschriebenen Datenschutzrichtlinien.

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§13 Serviceleistungen

Aus hygienischen Gründen ist es notwendig, zu jeder Therapie ein eigenes Handtuch (Mindestmaß 140/70cm) mitzubringen. Sollten Sie kein Handtuch mitgebracht haben, stellen wir Ihnen gerne eines zur Verfügung. Für die anschießende Reinigung berechnen wir Ihnen 0,50 Euro für jedes Handtuch, das Sie bei uns benutzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen Betrag auch einziehen müssen, wenn Sie nur einmalig unseren Handtuchservice nutzen. Zusätzliche Handtücher, die Sie für die Fangoanwendung benötigen, erhalten Sie natürlich kostenlos. Die Aufbewahrung von privaten Handtüchern in der Praxis Physalus ist nur sehr eingeschränkt und nur nach Absprache möglich. Bei Verlust wird keine Haftung übernommen.

 

§ 14  Wirksamkeit

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.

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